Brandenburgisches Autobahnamt erteilt AVACOMM den Zuschlag für die
Ausschreibung der ersten 50 Millionen DM
(31.1.2001) Mit dem Inkrafttreten der VOB 2000 plant das Brandenburgische Autobahnamt
ab dem 1. Januar 2001 die ersten 50 Millionen DM über das AVACOMM-System auszuschreiben.
Mit dem Einsatz eines vollelektronischen Ausschreibungssystems will die Behörde künftig
pro Jahr bis zu 35 Tonnen Papier und die entsprechenden Kopier- und Versandkosten
einsparen.
Bei den Ausschreibern setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, daß in naher Zukunft
kein Weg an der vollelektronischen, papierlosen Bauausschreibung vorbei führt. Als erste
öffentliche Vergabestelle hat das Autobahnamt Brandenburg deshalb eine Ausschreibung für
ein elektronisches Ausschreibungssystem durchgeführt. (Dieses Verfahren ist zwingend
erforderlich, wenn ein öffentlicher Auftraggeber eine Anschaffung machen will.) An der
Ausschreibung hatten sich 10 Bewerber aus dem ganzen Bundesgebiet beteiligt. Den Zuschlag
erhielt die Firma AVACOMM aus dem oberbayerischen Holzkirchen bei München.
Das AVACOMM-System überzeugte die Behörde durch ausgereifte Funktionalität und hohe
Sicherheitstandards und durch die Tatsache, daß mit der Einführung der elektronischen
Signatur die rechtsverbindliche Angebotsabgabe möglich wird.
Frank Rohmann, Abteilungsdirektor für Konzern-Einkauf Bau und Technik der
HypoVereinsbank in München, war bereits im Herbst 1999 als einer der ersten Anwender in
das System eingestiegen. Für die Totalsanierung der HVB-Zentrale in der Münchener
Kardinal-Faulhaber-Straße lancierte er die vollelektronische Ausschreibung mit dem
AVACOMM-System als Pilotprojekt. Zuvor hatte er sich umfassend informiert. "Es gibt
derzeit in Punkto Anwendungskomfort und Sicherheit keine vergleichbar leistungsfähige
Applikation auf dem Markt, das haben wir auf Fachmessen überprüft", so Rohmann. Zum
bisherigen Stand äußert er sich zuversichtlich: "Das System funktioniert
einwandfrei, wir denken daran, es nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase bei uns als
Standard zu übernehmen."
Beifall für die Entwicklung gibt es auch seitens der Bieter-Firmen. "Mit den
Leistungsbeschreibungen läßt es sich als Bieter hervorragend arbeiten. Wir sehen im
System AVACOMM nach der Anlaufphase einen ausgereiften Standard, deshalb haben wir uns
auch dafür entschieden", bestätigte Anton Kuffer, Justiziar bei der Baufirma
Stanglmeier in Abensberg, die als Bieter wie auch als Ausschreiber am Markt agiert.
"Natürlich haben wir schon früher mit Diskettenversand gearbeitet. Es spart jedoch
Zeit und ist auf alle Fälle schneller und einfacher, wenn man alles im Computer machen
kann."
Neben dem Bauunternehmen Stanglmeier haben sich unter anderen auch die Firmen Klebl, Hoch
Tief (Niederlassung München) Markgraf und Max Bögl für die Arbeit mit dem
AVACOMM-Standard entschieden.
Darüber hinaus haben mehrere öffentliche Ausschreiber das System in Verwendung: Sechs
staatliche Hochbauämter in Bayern setzten das Verfahren im Rahmen eines Pilotprojektes
der Obersten Baubehörde im Bayerischen Innenministerium für Ausschreibungen ein. Auch
das Staatliche Hochbauamt Kaiserslautern sowie die Baubehörde der Hansestadt Hamburg
haben bereits die ersten öffentlichen Ausschreibungen durchgeführt. "Wenn jeder am
Netz ist, wäre AVACOMM der richtige Standard", prognostiziert Frank Rohmann.
Hintergrund:
Die Firma AVACOMM war 1993 als Ein-Mann-Firma von Helmut Gallitscher in Holzkirchen
gegründet worden. Heute beschäftigt das Unternehmen 40 Mitarbeiter. Gallitscher bringt
selbst viele Jahre Erfahrung aus der Baubranche mit. Schon lange hatte sich der
EDV-interessierte Bauplaner darüber geärgert, dass Ausschreibungen zwar immer häufiger
mit der AVA-Software erstellt wurden, doch in dem Augenblick, da die Daten übermittelt
werden sollten, die ganze Papierarie wieder losging.
Der Versand von Leistungsverzeichnissen per Diskette brachte zwar einerseits
Erleichterungen (in Kilogramm wegfallendem Papier), löste aber neue Probleme aus. Es
traten vor allem Schwierigkeiten mit der Lesbarkeit der Inhalte bzw. der Software bei den
Anwendern auf. Schnell wurde klar, dass die Sicherheit bei der Datenübertragung, der
Schutz der Daten in der Datenbank und die Abwicklung einer VOB-konformen Ausschreibung die
Hauptschwierigkeiten darstellten.
Die Anforderungen an die Sicherheit wurden mit Hilfe eines asymmetrischen
Verschlüsselungsverfahrens und dem Einsatz eines der größten Rechenzentren
Europas gelöst. Durch einen ausgeklügelten Workflow und dem Einsatz der elektronischen
Signatur ist es nun möglich, eine VOB-konforme wie auch jede private Ausschreibung
vollständig über das Internet abzuwickeln. Auch die Auftragsvergabe von General- an
Subunternehmer ist über AVACOMM möglich.
Das Unternehmen tritt als Application
Service Provider (ASP) auf, so dass die Teilnehmer keine Software erwerben oder
später updaten müssen, sondern nur die Anbindung zum Server und ein Chipkartenlesegerät
benötigen, um am neuen Standard teilzunehmen. Auch hier übernimmt AVACOMM eine
Vorreiterrolle in der Branche.
Anforderungen (von AVACOMM formuliert) an einen E-Commerce-Standard
für Bauausschreibungen
Anforderung 1: Das System muss sicher sein.
- Absoluter Datenschutz im Rechenzentrum durch hermetische Abriegelung gegen den Zugriff
Unbefugter
- Keine Ablage der Daten in der Datenbank im Klartext.
- Zugriff nur durch autorisierte Nutzer (Nutzerverwaltung)
- Regelmäßige Sicherung der Daten
Anforderung 2: Das System muss rechtsverbindlich sein.
- Einsatz der elektronischen
Signatur
- Möglichkeit zur nachträglichen visuellen Kontrolle der versandten Daten
- Abläufe müssen protokolliert und überwacht werden
Anforderung 3: Das System muss eine standardisierte (GAEB?)Schnittstelle
haben
- Reibungsloser Datenaustausch muss gewährleistet sein
- Jeder Berechtigte kann die Daten lesen.
- Fehler fallen dem auf, der sie macht
Anforderung 4: Das System muss sowohl für öffentliche als auch private
Ausschreibungen geeignet sein.
- Abbildung aller Verfahrensarten der öffentlichen Vergabe
- VOB-konforme Ausschreibungen (z.B. Submissionen)
Anforderung 5: Das System muss die Daten in einzelnen Datensätze ablegen (nicht in
Files).
- Möglichkeit zur Weiterverarbeitung der Daten, z.B. Erstellung von Bieterspiegeln
- Überflüssige Downloads entfallen
- Es werden nur Daten hin- und hergeschickt, die tatsächlich bearbeitet werden müssen
- Die Freigabe von Vergabeunterlagen oder Angeboten ist zeitlich unabhängig von der
Datenübertragung zum Server
- Aktionen können im Vorfeld geändert, korrigiert oder rückgängig gemacht werden
Anforderung 6: Das System muss die Vergabe unterschiedlicher Zugriffsrechte
ermöglichen.
- Sachbezogen: LVs bearbeiten/einstellen/freigeben
- Personenbezogen: Sachbearbeiter erstellt, Verantwortlicher unterschreibt
- Möglichkeit der Vergabe, Änderung oder Entziehen von einzelnen Zugriffsrechten ohne
Zeitverlust
Anforderung 7: Das System muss über die Archivierung hinaus zusätzliche Verwaltungs-
und Fristenüberwachungsfunktionen bieten.
- Fristenüberwachung, automatische Beachtung der Submissionstermine, ausstehende Angebote
werden angemahnt, abgelaufene Verfahren werden aus der Recherche entfernt
- Systematische Verwaltung aller Unterlagen (spart das Erstellen von Listen und anderer
Aufzeichnungen)
- Archivierung aller Unterlagen für späteren Zugriff auch nach Jahren
- Verwaltung aller Bieter in einer Liste mit Suchfunktion und der Möglichkeit, dass
Bieter ihre Adressen selbst aktualisieren. Notizen zu Bietern, auf die nur der
Ausschreiber zugreifen kann
- Individuelle Erstellung von Bieterlisten zu LVs (bei beschränkten Ausschreibungen oder
direkter Vergabe)
- Zusätzliche Möglichkeit zur Verwaltung von Nicht-AVACOMM-Teilnehmern
- Duales Verfahren: Versandservice für den konventionellen Unterlagenversand per Post
auch an Nicht-AVACOMM-Teilnehmer
Anforderung 8: Das System muss die ursprünglichen LVs schreibgeschützt vorhalten.
- Abänderung der LVs durch den Bieter nicht möglich (Bieter kann nur Preise und
Bieter-Textergänzungen einfügen, aufwändige Prüfung der eingegangenen Angebote im
Ausschreibungstext entfällt)
- Möglichkeit der Abgabe von Nebenangeboten über GAEB 85
Anforderung 9: Das System muss eine Ansicht der Unterlagen inklusive Zeichnungen und
Details ohne Download ermöglichen.
- Sowohl vollständig als auch im Detail
- Zeichnungen, vollständig wie auch Ausschnitte ohne Download
- Ansichtsmöglichkeit der bereits versandten Unterlagen
Anforderung 10: Das System muss - ohne separate Anwendersoftware - als Application
Service Provider bereitgestellt sein.
- Keine separate Software beim Anwender erforderlich
- Keine Updates beim Anwender notwendig
- Keine aufwändige Systemadministration beim Anwender
- "Thin Client": Keine aufwändigen Hardwarekonfigurationen notwendig, bezahlt
werden nur die Funktionen, die der Anwender tatsächlich benutzt
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