siehe auch:
CSI GmbH,
DC-Software Doster & Christmann GmbH
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inklusive DIN 1054:2003 Pfahlgründungen
berechnen mit DC-Pfahl
(3.2.2005) In Kooperation mit dem Softwarehaus DC-Software Doster &
Christmann GmbH bietet die Dortmunder CSI GmbH eine breite Palette an
Lösungen für die Grundbaustatik an - darunter auch das Programm DC-Pfahl.
Mit dieser Lösung lassen sich alle erforderlichen Berechnungen für
Pfahlgründungen durchführen, wobei auch die von der neuen
DIN 1054:2003 geforderte Berechnung mit Teilsicherheitsbeiwerten möglich
ist.
Die Verwendung von Teilsicherheitsbeiwerten macht es notwendig,
verschiedene Grenzzustände je nach Art der Nachweise anzusetzen.
Insbesondere die Berechnung und Bemessung von Bohr-, Verdrängungs- und
Mikropfählen ist nach der neuen Norm sehr anspruchsvoll, da hier sämtliche
Grenzzustände zu verwenden sind:
- GZ 1A für den Nachweis der Lagesicherheit bei Zugpfählen
- GZ 1B für den Nachweis der äußeren Standsicherheit bei Längsbelastung,
für den Nachweis des Erdauflagers aus Bettungskräften für Querbelastung,
und für den Nachweis der inneren Standsicherheit (Stahlbetonbemessung)
sowie
- GZ 2 für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit bei vorgegebener
Setzung.
Mit dem Programm DC-Pfahl bietet CSI hierfür eine leistungsfähige Lösung.
Der Anwender hat die Möglichkeit, die jeweils gewünschte Norm auszuwählen.
Neben den bisherigen Normen (DIN
4014,
DIN 4026,
DIN 4128) stehen die neue
DIN 1054:2003, aber auch die
SIA 267 (Swisscode) oder die
ÖNORM B 4440 zur Verfügung. Ebenso sind die Regelungen zum Ansatz der
Sicherheiten sowie die zahlreichen Teilsicherheitsbeiwerte im Programm
integriert, wahlweise können auch andere Sicherheiten vorgegeben werden.
Im Rahmen der Kooperation mit DC-Software ergänzt CSI seine
Ingenieurbau-Lösungen durch die umfassenden Programm-Gruppen
"Grundbaustatik" und "Bodenmechanik" des Münchener Softwarehauses. Die
Kooperation beider Unternehmen beinhaltet sowohl den gemeinsamen Vertrieb
der Grundbau-Systeme, als auch die Zusammenarbeit im Bereich der
Software-Entwicklung - siehe auch
Meldung vom 21.11.2004).
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