siehe auch:
Deutsches Ingenieurblatt
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Ingenieurblatt
beleuchtet Software-Pflegeverträge
(19.10.2005) Auch
nach dem Softwarekauf wird dem Büro-Etat keine Ruhe gegönnt: Soll das neue
Bürowerkzeug von Anfang an effizient genutzt werden, fallen zunächst
Schulungskosten an; spätestens nach einem Jahr steht die erste Aktualisierung
an, weil neue Normen, neue Betriebssysteme, neue Hardware, neue Software-Moden
oder ein neue Jahrtausend es so wollen. Soll dann die Software von Fall zu
Fall - von Update zu Upgrade - aktualisiert oder durch einen Wartungs- oder
Servicevertrag automatisiert auf dem Stand der Dinge gehalten werden? In der
aktuellen Ausgabe 10 des Deutschen Ingenieurblattes (DIB) werden die
diesbezüglichen Praktiken einiger Software-Anbieter unter die Lupe genommen.
Wie erheblich sich Software-Wartungsverträge unterscheiden, das
zeigt auch die tabellarische Marktübersicht der DIB-Zusatzinfo (deutsches-ingenieurblatt.de,
Rubrik "DIB-Zusatzinfo", Ausgabe 10 / 2005). Insbesondere bei den
Zusatzleistungen, die über die obligatorischen Updates / Upgrades oder den
Support hinausgehen werden die Unterschiede deutlich.
Für alle Inhaber von Service- oder Wartungsverträgen bietet das
Deutsche Ingenieurblatt bis zum 15. Dezember 2005 die Möglichkeit, ihre
Erfahrungen mit Wartungsverträgen per E-Mail mitzuteilen. Insbesondere
interessant: Werden zugesagte Leistungen auch eingehalten? Wie schnell wird auf
Supportanfragen reagiert? Welche versprochenen Zusatzleistungen werden
tatsächlich erbracht? Die Adresse:
wartungsvertraege@baumedien.de.
Unter den Einsendern werden drei 1GB USB-Swissmemory-Sticks
verlost. Die prägnantesten Einsendungen werden - selbstverständlich nur mit
Einverständnis der Autoren - in einer der kommenden DIB-Ausgaben veröffentlicht.
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