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auch:
Dr. Schiller & Partner GmbH |
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Neue Betonnorm erfordert Handeln bei allen, die Ausschreibungen erstellen
(13.8.2003) Unter den vielen Veränderungen in technischen Regelwerken,
die ständig auf Planer und Ausführende zukommen, ist die neue Betonnorm
DIN EN 206 /
DIN 1045-2 sicher eine der folgenreichsten. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund vielfacher Schäden an
Betonbauwerken wurde in der neuen Norm das Ziel der Dauerhaftigkeit von
Betonbauwerken besonders hervorgehoben. Damit einher gehen für viele Planer und
Ausführende völlig neue Begrifflichkeiten wie "Expositionsklassen gegen
Verschleiß, ...gegen chemischen Angriff, ...gegen Frost u.a." Auch die
Betonfestigkeiten wurden neu geregelt. Kurz gesagt: "B 25", "B 35" etc sind
nicht mehr aktuell, stattdessen heißen Festigkeitsklassen zum Beispiel "C20
/25".
Planer und Ausführende stehen damit auch vor der Aufgabe,
oftmals langjährig benutzte Textvorlagen zu überarbeiten. Textbeispiele nach dem
aktuellen STLB-Bau, das diese Norm bereits integriert hat, finden Sie unter
dbd.de/stlb-bau-textbeispiele.
Bis Ende 2004 gilt die alte Norm noch parallel zur neuen. Wer
meint, daraufhin sein Handeln bis zum Ende des nächsten Jahres verschieben zu
können, ist nicht gut beraten - wie eine
Stellungnahme von Prof. Dr. G. Motzke vom OLG München verdeutlicht. Quintessenz dieser Stellungnahme ist, dass jeder, der
Haftungsansprüche aus fehlerhafter Planung oder Ausschreibungsunterlagen
vermeiden möchte, gut beraten ist, die neue Norm ab sofort zu berücksichtigen.
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