siehe
auch:
Nemetschek,
BMVBW,
BVBS
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Mit Allright FT fit für die Bauabzugssteuer
(17.12.2001) Ab 1. Januar 2002 besteht grundsätzlich die Pflicht, von der Rechnung des
Bauunternehmers/Handwerkers unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Bagatellegrenze) einen
Steuerabzug von 15 Prozent direkt an das Finanzamt des Bauunternehmers abzuführen. Mit
der neuen Baufinanz Version 6.1 von Allright FT hat die Nemetschek AG auf die aktuelle
Gesetzesänderung im Einkommenssteuergesetz reagiert und bietet ab sofort allen
Betroffenen das richtige Hilfsmittel.
- zur Erinnerung: Die neue Bauabzugssteuer gilt für alle Unternehmer und
Vermieter, die im Inland eine Bauleistung in Auftrag geben, die der Herstellung,
Instandsetzung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient. Nach Aussage des
Bundesfinanzministeriums soll die Gesetzesänderung im Einkommenssteuergesetz der
Eindämmung der illegalen Beschäftigung im Baugewerbe dienen.
Allright FT berücksichtigt durch eine neue Software-Option
per Knopfdruck den Steuerabzug bei Bauleistungen sowohl in der Leistungsübersicht als
auch in der Abrechung im Bereich der Zahlungsfreigabe.
Die Leistungsübersicht in Allright FT Baufinanz Version 6.1 wertet die bisher erfolgten
Zahlungen von Bauherrn an ausführende Firmen innerhalb eines Jahres (!) aus.
Überschreiten die Zahlungen einer Firma die "Bagatellegrenze" wird dies
ausgewiesen. Dadurch erhält der Planer als Beauftragter des Bauherrn einen Überblick
über die bisher bezahlten Leistungen und kann dadurch schnell und fundiert seinen
Auftraggeber beraten, ob das Steuerabzugsverfahren anzuwenden ist oder nicht. Auch bei den
Zahlungsfreigaben kann der Steuerabzug mit Allright FT V6.1 Baufinanz ausgewiesen werden.
Eine weitere Neuerung von Allright FT V 6.1 ist der neue Ausdruck für die
Abrechnungsvereinbarung. Die Abrechnungsvereinbarung soll Streitigkeiten bei der
Umrechnung von Deutscher Mark in Euro bei laufenden Projekten vermeiden. Damit ist bei
Allright FT die Empfehlung der Bundesvereinigung Bausoftwarehäuser e.V. (BVBS) umgesetzt.
(siehe Meldung vom 18.11.: EURO, AVA und GAEB - Wie paßt das zusammen?) Nun stehen innerhalb des
AVA-Systems beide Optionen der Abrechnung offen:
- der Anwender kann entweder - wie beim Euro-Einführungserlass
des Bauministeriums beschrieben - über die vereinbarten DM-Einheitspreise
die Abrechnungspreise ermitteln und dann erst die eigentlichen Zahlungsbeträge in Euro
umrechnen.
- Oder er rechnet die Einheitspreise sofort in Euro um und rundet kaufmännisch auf die
zweite Nachkommastelle auf. Die dadurch entstandenen Differenzen sind von den beteiligten
Parteien zu akzeptieren. Durch diese Methode besteht die Möglichkeit, auch weiterhin den
Datenaustausch nach den Regeln des GAEB zu vollziehen.
Querverweise:
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